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Denkmal NRW

Denkmäler Regierungsbezirk Detmold

Denkmal :

Das Wort Denkmal lässt sich erstmals in den Schriften Martin Luthers nachweisen, wo es die Bedeutung „Gedächtnisstütze“ hat. Luther verwendet es als Übersetzung für das griechische mnemosynon und das lateinische monumentum (lat. monēre = „gemahnen“, „erinnern“). Der Begriff bürgerte sich ohne eine allgemeingültige Definition ein und konnte im Extremfall jeden Gegenstand bezeichnen, der ein allgemeineres Interesse auf sich zieht.[4] Bis ins 19. Jahrhundert wurde die Bezeichnung synonym mit Monument verwendet, während heute mit letzterem vor allem Denkmäler besonderer Größe bezeichnet werden (so bezeichnet das Adjektiv monumental heute in erster Linie gewaltige und eindrucksvolle Objekte). Auch im heutigen Sprachgebrauch kann die Definition je nach Fachbereich und Betrachtungsweise unterschiedlich sein. Während beispielsweise in der Kunstgeschichte zum Zweck der Erinnerung geschaffene Werke als Denkmal bezeichnet werden, verwendet der Denkmalschutz einen gänzlich anderen Denkmalbegriff. Begriffsdefinition

Es gibt im deutschen Sprachgebiet keinen einheitlichen und verbindlichen Denkmalbegriff. In der Literatur wird stets die Heterogenität des Begriffs hervorgehoben. Die geisteswissenschaftlichen und kunsthistorischen Grundlagen des Denkmalbegriffs sind äußerst vielfältig und disparat.

Seit dem frühen 19. Jahrhundert wird der Begriff Denkmal unterteilt in ein Denkmal im engeren Sinne und ein Denkmal im weiteren Sinne. Das Conversations-Lexikon oder Enzyklopädisches Handbuch für gebildete Stände von 1816 begründete diese Differenzierung, die über Alois Riegl bis in die heutige Wissenschaftsliteratur tradiert wurde. Dabei wird als Denkmal im weiteren Sinne ein kulturgeschichtlich bedeutsamer Gegenstand und als Denkmal im engeren Sinne ein für eine Person oder Ereignis errichtetes Erinnerungsmal bezeichnet. Mit den Worten Gustav Droysens ist dies eine Unterscheidung von Denkmälern aus der Zeit und für die Zeit. Zugleich zeigt sich in dieser Unterscheidung unser Umgang mit der Vergangenheit (Denkmal im weiteren Sinne) und welche Folgerungen daraus, im Sinne der Erinnerungskultur, für die Zukunft geschlossen werden (Denkmal im engeren Sinne).

Die Brockhaus-Enzyklopädie bezeichnet als Denkmal „im engeren Sinn ein zur Erinnerung an bestimmte Personen oder Ereignisse errichtetes Werk der Bau- oder Bildhauerkunst.“ Genauer formuliert das Lexikon der Kunst zum Denkmal im engeren Sinn „jedes bewusst mit der Absicht der Wahrung des Andenkens an Personen oder Ereignisse errichtete architekton[ische] oder plast[ische] Werk. D[enkmäler] propagieren meist die herrschenden Ideen und führenden Persönlichkeiten der jeweiligen hist[orischen] Formation b[e]z[iehungs]w[eise] ihrer einzelnen Perioden und entfalten deshalb eine aktive gesellschaftspolit[ische] Wirksamkeit.“

Denkmäler sind Ausdruck eines Zeitgeistes, sie „vergegenwärtigen unser Erbe, konfrontieren uns mit einer fortwirkenden Vergangenheit, die – beharrlich, unbarmherzig, bisweilen auch versöhnlich – in unsere Gegenwart hineinragt“. Sie sind bis zur Demokratisierung Deutschlands als Verbindungsglied zwischen herrschender Klasse und Bürgerschicht zu verstehen. Dem Volk wurden vorherrschende Ideale vermittelt und die „oberen Schichten“ sahen sich durch Denkmäler an „Fürsorgepflichten“ gebunden. Erst die Demokratisierung nach 1945 – die Zeit der Weimarer Republik einmal ausgenommen, in welcher kaum Denkmäler entstanden –, und die damit verbundene Übergabe der Macht an das Volk, führten herrschende Klasse und Volk zusammen und lösten diese Verbindung einer „Fürsorgepflicht“ auf.

Ein Denkmal ist ein Monument und soll, im Sinne des lateinischen monere (= erinnern), an eine Person, an eine Sache oder ein historisches Ereignis erinnern, kurz: gedenken. Darüber hinaus wird ihm die Funktion zugeschrieben, die Jugend zu bilden und zu erziehen. So in etwa meinte es August Boeckh, als er den antiken Topos „mortui viventes obligant“ für das Nationaldenkmal auf dem Berliner Kreuzberg mit „Den Gefallenen zum Gedächtnis, den Lebenden zur Anerkennung, den künftigen Geschlechtern zur Nacheiferung“ übersetzte. Dieser Schriftzug fand sich nach 1819 auf zahlreichen Denkmälern wieder. Notwendig zum Gedenken und Erziehen ist, dass das Denkmal öffentlich zugänglich ist – räumlich aber auch inhaltlich erfahrbar gemacht werden kann – und Nachhaltigkeit besitzt. Erstere lässt sich auf zweierlei Wegen erreichen; über eine Aufstellung im öffentlichen Raum oder die Rezeption über die bürgerliche Öffentlichkeit auf anderem Wege. Letzteres durch seine Werkhaftigkeit oder direkten Übergang des Inhaltes in das kollektive oder das kulturelle Gedächtnis.

Grundsätzlich ist der Definitionsrahmen des Begriffs Denkmal von den je aktuellen historischen Rahmenbedingungen abhängig. An ihn sind zudem Aspekte der Erinnerungskultur und des Kulturellen Gedächtnisses ebenso geknüpft, wie Fragen nach dem Begriff der Öffentlichkeit und Dauerhaftigkeit (vom je memorierten) sowie nach der Gestalt und dem Inhalt des Denkmals (werkhaften Erinnerungsmal). Aus kunstwissenschaftlicher Sicht eröffnet gerade die Dichotomie von Inhalt und Gestalt das Problem der „Sprachfähigkeit“ des Denkmals. Dabei wird deutlich, dass die Sprache eminenter Teil eines Denkmals ist und auch an „ungegenständlichen“ oder „architektonischen Denkmälern“ oft zumindest mit einer Gedenktafel vertreten ist. Hierbei berührt die Debatte die gesellschaftlichen Mechanismen, welche an das Gedenken verbunden sind. Das sind Akzeptanz des Erinnerungsmales als Objekt, die transportierten Inhalte und die Wirkung dieser Inhalte.

www.wikipedia.org / Denkmal

start_denkmaeler.txt · Zuletzt geändert: 2023/12/20 12:26 von michael

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